{"id":59,"date":"2018-05-07T15:04:51","date_gmt":"2018-05-07T15:04:51","guid":{"rendered":"https:\/\/schulz-hygiene.de\/?page_id=59"},"modified":"2022-01-10T11:28:46","modified_gmt":"2022-01-10T11:28:46","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schulz-hygiene.de\/?page_id=59","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Schulz GmbH (Stand 12\/2005)<\/h1>\n<p>Inhaltsverzeichnis<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"#_Toc501374130\"> 1. Allgemeine Bedingungen. 2<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#_Toc501374131\"> 2. Preise und Verg\u00fctungen. 3<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#_Toc501374132\"> 3. Termine. 4<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#_Toc501374133\"> 4. Gew\u00e4hrleistung und Haftung. 5<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#_Toc501374134\"> 5. Eigentumsvorbehalt 8<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#_Toc501374135\"> 6. Zahlungen. 9<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#_Toc501374136\"> 7. Lieferbedingungen. 10<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#_Toc501374137\"> 8. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand. 11<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#_Toc501374138\"> 9. Vertragsstrafe. 11<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#_Toc501374139\"> 10. Schluss Bestimmungen. 11<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h1><a name=\"_Toc501374130\"><\/a>\u00a7 1. Allgemeine Bedingungen<\/h1>\n<ul class=\"justify-block\">\n<li><strong>01<\/strong> Die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) sind Gegenstand aller unserer Angebote, Verk\u00e4ufe, Lieferungen, Montagen, Reparaturen, Kundendienstarbeiten sowie sonstiger Gesch\u00e4fte oder Leistungen im Gesch\u00e4ftsverkehr gegen\u00fcber Unternehmern (\u00a7 14 BGB) Im Folgenden werden die Vertragsparteien Auftraggeber und Auftragnehmer genannt, gleichg\u00fcltig ob es sich um Kauf-, Lieferungs- oder Dienstleistungsvertr\u00e4ge handelt. Anders lautende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Sie k\u00f6nnen nur nach schriftlicher Best\u00e4tigung durch uns zum Gegenstand des Vertrages werden. Widerspruch gegen unsere Auftragsbest\u00e4tigung und die dazugeh\u00f6rigen Gesch\u00e4ftsbedingungen k\u00f6nnen nur schriftlich und unverz\u00fcglich erfolgen.<\/li>\n<li><strong>02 <\/strong>Angebote sind freibleibend, Angebotspreise haben l\u00e4ngstens f\u00fcr einen Zeitraum von 4 Monaten G\u00fcltigkeit. Der Vertrag kommt bei Annahme einer m\u00fcndlichen Offerte sofort, sonst erst mit unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung, in jedem Falle nach Ma\u00dfgabe unserer AGB zustande. M\u00fcndliche Nebenabreden und nachtr\u00e4gliche Vertrags\u00e4nderungen oder \u2013Erg\u00e4nzungen haben nur nach schriftlicher Best\u00e4tigung durch uns G\u00fcltigkeit.<\/li>\n<li><strong>03 <\/strong>Der Kostenvoranschlag ist kein Angebot. Die in einem Kostenvoranschlag genannten Preise werden nur nach unserer schriftlichen Best\u00e4tigung Gegenstand des Vertrages. Die in Kostenvoranschl\u00e4gen enthaltenen Zahlen sind nachbestem Wissen und Gewissen kalkuliert. Entstehen durch einen Kostenvoranschlag besondere Kosten, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Wird die Leistung nach Ma\u00dfgabe eines Kostenvoranschlages ausgef\u00fchrt, kann der Auftragnehmer die Voranschlagkosten in Anrechnung bringen.<\/li>\n<li><strong>04 <\/strong>Stellt sich bei der Reparatur oder Wartung eines Vertragsgegenstandes heraus, dass weitere Arbeiten erforderlich sind, welche f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit und Betriebsbereitschaft des zu bearbeitenden Gegenstandes erforderlich sind, sind wir auch ohne R\u00fcckfrage und ohne besonderen weitergehenden Auftrag zur Behebung der vorbezeichneten Sch\u00e4den berechtigt. Wir sind bem\u00fcht, bei gr\u00f6\u00dferem Aufwand den Auftraggeber zuvor zu verst\u00e4ndigen.<\/li>\n<\/ul>\n<h1><a name=\"_Toc501374131\"><\/a>\u00a7 2. Preise und Verg\u00fctungen<\/h1>\n<ul class=\"justify-block\">\n<li><strong>01 <\/strong>Die unseren Angeboten zugrunde liegenden Preise verstehen sich ohne Verpackung, ohne Mehrwertsteuer und ohne Transport- oder Versandkosten. Sie sind rein netto zahlbar, es sei denn, dass ein Skontoabzug ausdr\u00fccklich vereinbart ist.<\/li>\n<li><strong>02 <\/strong>Ergeben sich w\u00e4hrend der Lieferfrist Preis\u00e4nderungen infolge von Materialverteuerungen, Ver\u00e4nderungen der Lohn- und\/oder Gehalttarife etc. sind wir berechtigt, die dem Angebot zugrunde liegenden Preise mit einem entsprechenden Aufschlag zu versehen.<\/li>\n<li><strong>03 <\/strong>Fahrtkosten werden nach dem tats\u00e4chlichen Aufwand abgerechnet. Die Auswahl der konkreten Anfahrt- und Abfahrtroute erfolgt durch uns. Hierbei sind wir frei den wirtschaftlichsten, k\u00fcrzesten oder schnellsten Weg zu w\u00e4hlen<\/li>\n<\/ul>\n<h1><a name=\"_Toc501374132\"><\/a>\u00a7 3. Termine<\/h1>\n<ul class=\"justify-block\">\n<li><strong>3.01 <\/strong>Eine Lieferungs- oder Leistungszeit ist nur verbindlich, wenn sie von uns ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt worden ist.<\/li>\n<li><strong>3.02 <\/strong>Lieferungs- und Leistungstermine werden nach M\u00f6glichkeit eingehalten. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt der Auftragsbest\u00e4tigung alle technischen und\/oder organisatorischen Einzelheiten des Auftrages verbindlich festlegen. Erf\u00fcllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht, verl\u00e4ngert sich die Lieferfristangemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum bis zur Abkl\u00e4rung der vorgenannten Einzelheiten. Bei Werkleistungen des Auftragnehmers beginnt die Frist erst mit \u00dcbergabe oder ungehinderter Freigabe des Werkleistungsobjektes.<\/li>\n<li><strong>3.03 <\/strong>Wird innerhalb einer wirksam vereinbarten Lieferungs- oder Leistungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist der Auftraggeber verpflichtet nach Eintritt des Verzuges und gem\u00e4\u00df \u00a7 326 BGB eine angemessene Nachfrist zu setzen. Als angemessen gilt eine Frist von mindestens 4 Wochen beginnend mit dem Ablauf der vereinbarten &#8211; oder der nach Abkl\u00e4rung aller Einzelheiten verl\u00e4ngerten Lieferfrist. Die Geltendmachung von Schadenersatzanspr\u00fcchen aus dem Gesichtspunkt versp\u00e4teter Lieferung gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vor.<\/li>\n<li><strong>3.04 <\/strong>Befindet sich der Auftraggeber nach schriftlicher Mahnung hinsichtlich seiner Bereitstellungs- oder Mitwirkungspflichten in Verzug, sind wir berechtigt, unter schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Tagen nach unserer Wahl vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.<\/li>\n<li><strong>3.05 <\/strong>Lieferungs- und Leistungsverz\u00f6gerungen oder gar Unm\u00f6glichkeit aufgrund unvorhersehbarer,unabwendbarer oder anderer schwerwiegender Ereignisse sowie aufgrund h\u00f6her Gewalt, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten ist, verl\u00e4ngern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung oder berechtigen bei vollst\u00e4ndigem Ausfall vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Das Gleiche gilt, wenn entsprechende Leistungsst\u00f6rungen bei Vorlieferanten oder Subunternehmen eintreten. Beispiele derartiger Leistungsst\u00f6rungen sind Streik, Aussperrung, Betriebsst\u00f6rungen, Energie- oder Materialmangel, personelle Ausf\u00e4lle, beh\u00f6rdliche Anordnungen oder Eingriffe, Naturereignisse, fehlende Transportmittel etc.<\/li>\n<li><strong>3.06 <\/strong>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig<\/li>\n<\/ul>\n<h1><a name=\"_Toc501374133\"><\/a>\u00a7 4. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/h1>\n<ul class=\"justify-block\">\n<li><strong>4.01 <\/strong>F\u00fcr Sachm\u00e4ngel haftet der Auftragnehmer wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist- ohne R\u00fccksicht auf die Betriebsdauereinen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag. Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. <strong>\u00a7 438 Abs. 1Nr. 2 (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke), \u00a7 479 Abs. 1 (R\u00fcckgriffanspruch)<\/strong> und <strong>\u00a7 436 a Abs. 1 Nr. 2 (Baum\u00e4ngel) BGB l\u00e4ngere Fristen vorschreibt.<\/strong>Der Auftraggeber hat Sachm\u00e4ngel gegen\u00fcber dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich zu r\u00fcgen. Bei M\u00e4ngelr\u00fcgen d\u00fcrfen Zahlungen des Auftraggebers in einem Umfang zur\u00fcckgehalten werden, die in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen Sachm\u00e4ngeln stehen. Der Auftraggeber kann Zahlungen nur zur\u00fcckhalten, wenn eine M\u00e4ngelr\u00fcge geltend gemacht wird, \u00fcber deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die ihm entstandenenAufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen. Zun\u00e4chst ist dem Auftragnehmer stets Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu gew\u00e4hren. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Auftraggeber -unbeschadet etwaiger Schadenersatzanspr\u00fcchegem. 4.02- vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern. M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgem\u00e4\u00df \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und hieraus entstehende Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche. Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Niederlassungdes Auftraggebers erbracht worden ist, es sei denn die Verbindung entspricht seinem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch. Gesetzliche R\u00fcckgriffs Anspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. F\u00fcr den Umfang des R\u00fcckgriffanspruches des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer gilt der vorherige Absatz entsprechend. F\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche gilt im \u00fcbrigen Ziff. 4.02. Weitergehende oder andere als die in diesem Abschnitt geregelten Anspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und dessen Erf\u00fcllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere jedwedeGew\u00e4hrleistung bei Lieferung gebrauchter Waren.<\/li>\n<li><strong>4.02 <\/strong>Soweit die Lieferung unm\u00f6glich ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Auftragnehmer die Unm\u00f6glichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschr\u00e4nkt sich der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unm\u00f6glichkeit nicht in zweckdienlichem Betrieb \u00fcbernommen werden kann. Diese Beschr\u00e4nkung gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder wegen der Verletzung desLebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Auftraggebers zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleibt unber\u00fchrt. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Ziff. 3 die wirtschaftliche Bedeutung oder die Inhalte der Lieferung erheblich oder auf den Betrieb des Auftragnehmers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Auftragnehmer das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Will er von diesem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverz\u00fcglich dem Auftraggeber mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit vereinbart war.<\/li>\n<li><strong>4.03 <\/strong>Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten durch vom Auftragnehmer erbrachte, vertragsgem\u00e4\u00dfe genutzte Lieferungen gegen den Auftraggeber berechtigte Anspr\u00fcche erheben, haftet der Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Auftraggeber innerhalb der in 4.01 genannten Gew\u00e4hrleistungsfrist wie folgt:\n<ul>\n<li>Der Auftragnehmer wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten f\u00fcr die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so \u00e4ndern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Auftragnehmer nicht zu angemessenen Bedingungen m\u00f6glich, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen R\u00fccktritts- oder Minderungsrechte zu. Ersatz f\u00fcr vergebliche Aufwendungen kann der Auftraggeber nicht verlangen.<\/li>\n<li>Die Pflicht des Auftragnehmers zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach 4.04.<\/li>\n<li>Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Auftragnehmers bestehen nur, soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer \u00fcber die vom Dritten geltend gemachten Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich schriftlich verst\u00e4ndigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Auftragnehmer alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Stellt der Auftraggeber die Nutzung der Lieferung aus Schadenminderungs- oder sonstigen wichtigen Gr\u00fcnden ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Anspr\u00fcche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Anspr\u00fcche des Auftraggebers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Auftraggebers, durch eine vom Auftragnehmer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Auftraggeber ver\u00e4ndert oder zusammen mit nicht vom Auftragnehmer gelieferten Produkten eingesetzt wird. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten im \u00dcbrigen die Regelungen der Ziff. 4.01 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsm\u00e4ngel gelten die Bestimmungen der Ziff. 4.01 ebenfalls entsprechend. Weitergehendeoder andere als in dieser Ziffer geregelte Anspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und dessen Erf\u00fcllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li><strong>4.04 <\/strong>Schadenersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Sch\u00e4den begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit dem vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit dem Auftraggeber nach dieser Ziffer Schadenersatzanspr\u00fcche zustehen, verj\u00e4hren diese mit Ablauf der f\u00fcr die Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche geltenden Verj\u00e4hrungsfrist gem. Ziff. 4.01.<\/li>\n<li><strong>4.05 <\/strong>S\u00e4mtliche Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche gleich welcher Art sind in der H\u00f6he noch beschr\u00e4nkt auf den in der Rechnung ausgewiesenen Nettobetrag.<\/li>\n<li><strong>4.06 <\/strong>Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt keine Haftung oder Verantwortlichkeit f\u00fcr die Eignung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen oder Produkte, es sei denn, er hat dies ausdr\u00fccklich zugesichert. Das gilt auch f\u00fcr die Betriebsf\u00e4higkeit und Verwendbarkeit von Ger\u00e4ten und Anlagen im Hinblick auf etwaige Genehmigungen oder Zulassungen.<\/li>\n<li><strong>4.07 <\/strong>Eingriffe Dritter in die vom Auftragnehmer erbrachten Liefergegenst\u00e4nde oder Leistungen f\u00fchren zum sofortigen Erl\u00f6schen aller Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche.<\/li>\n<li><strong>4.08 <\/strong>Abweichungen in der Beschaffenheit des vom Auftragnehmer gelieferten Vertragsgegenstandes sowie von Beschreibungen, technischen Angaben, Ma\u00dfen, Gewichten, Zeichnungen und Abbildungen in Druckschriften sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem augenblicklichen Lieferzustand und aktuellen Stand der Technik entsprechen.<\/li>\n<li><strong>4.09 <\/strong>S\u00e4mtliche weitergehenden Anspr\u00fcche des Auftraggebers gleich welcher Art, insbesondere Schadenersatzanspr\u00fcche aus Verzug oder Unm\u00f6glichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit insgesamt ausgeschlossen. Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ul>\n<h1><a name=\"_Toc501374134\"><\/a>\u00a7 5. Eigentumsvorbehalt<\/h1>\n<ul class=\"justify-block\">\n<li><strong>5.01 <\/strong>Alle vom Auftraggeber gelieferten Waren und Teile bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher auch k\u00fcnftig entstehender Forderungen gegen den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen gleistet werden. Der Auftraggeber darf das Vorbehaltseigentum weder Verpf\u00e4nden noch sicherungs\u00fcbereignen.<\/li>\n<li><strong>5.02 <\/strong>Wird die gelieferte Ware vom Auftraggeber be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die dadurch neu entstehenden Sachen. Bei Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 847, 948 BGB.<\/li>\n<li><strong>5.03 <\/strong>Im Falle der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon hiermit seine Forderung gegen\u00fcber Dritten an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen den Namen des Empf\u00e4ngers der Ware und die H\u00f6he der Forderungen mitzuteilen.<\/li>\n<li><strong>5.04 <\/strong>Die unter Vorbehaltseigentum stehende Ware ist ausreichend gegen die \u00fcblichen Haftungsrisiken wie Brand, Diebstahl und Wassersch\u00e4den zu versichern und sind die Anspr\u00fcche gegen den Versicherer auf Verlangen an den Auftragnehmer abzutreten.<\/li>\n<\/ul>\n<h1><a name=\"_Toc501374135\"><\/a>\u00a7 6. Zahlungen<\/h1>\n<ul class=\"justify-block\">\n<li><strong>6.01 <\/strong>Werklohnrechnungen sind unter Ausschluss jeglicher Abz\u00fcge sofort nach Rechnungserhalt zahlbar.<\/li>\n<li><strong>6.02 <\/strong>Das gleiche gilt f\u00fcr Miet,- Leasing,- Wartungs,- Service- oder sonstige Leistungen stets wiederkehrender oder lohnintensiver Art. Wiederkehrende Leistungen sind au\u00dferdem monatlich im Voraus spesenfrei zu zahlen.<\/li>\n<li><strong>6.03 <\/strong>Rechnungsbetr\u00e4ge unter 25,\u2013 Euro netto sind ebenfalls ohne jeglichen Abzug sofort zu bezahlen.<\/li>\n<li><strong>6.04 <\/strong>Rechnungen \u00fcber Warenlieferungen sind sp\u00e4testens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nichts anderes individuell bei Vertragsabschluss vereinbart ist.<\/li>\n<li><strong>6.05 <\/strong>Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt ausschlie\u00dflich zahlungshalber. Wechsel werden nur aufgrund vorheriger Vereinbarung angenommen. In diesem Falle werden vom Auftraggeber zus\u00e4tzlich die Diskontspesen und alle sonstigen mit der Hereingabe des Wechsels zusammenh\u00e4ngenden Kosten erstattet.<\/li>\n<li><strong>6.06 <\/strong>Werden die hier vereinbarten Zahlungsziele \u00fcberschritten, sind F\u00e4lligkeitszinsen in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist ausdr\u00fccklich zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li><strong>6.07 <\/strong>Abweichende Zahlungsbedingungenen sind nur wirksam, wenn sie besonders schriftlich vereinbart worden sind.<\/li>\n<li><strong>6.08 <\/strong>Ist der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer die Herausgabe s\u00e4mtlicher gelieferten Waren bis zum Werte seiner Forderung zuz\u00fcglich offener Zinsen und Kosten verlangen. Mit der Zur\u00fccknahme oder Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer wird kein R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4rt.<\/li>\n<li><strong>6.09 <\/strong>Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen, wenn Dritte Rechte an der Vorbehaltsware geltend machen, insbesondere Pf\u00e4ndungen vornehmen. Der Auftraggeber hat unverz\u00fcglich geeignete Abwehrma\u00dfnahmen auf seine Kosten einzuleiten.<\/li>\n<li><strong>6.10 <\/strong>Erf\u00fcllt der Auftraggeber eine Verbindlichkeit nicht oder nur unvollst\u00e4ndig, so kann der Auftragnehmer s\u00e4mtliche \u00fcbrige Verbindlichkeit, auch wenn Ratenzahlung oder Stundung vereinbart ist, sofort f\u00e4llig stellen. Er ist in diesem Falle auch berechtigt, sonstige Vorbehaltsware sofort herauszuverlangen.<\/li>\n<li><strong>6.11 <\/strong>Der Auftraggeber darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung gegen die Anspr\u00fcche des Auftragnehmers aufrechnen.<\/li>\n<li><strong>6.12 <\/strong>Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht ist nur insoweit zul\u00e4ssig, als es auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/li>\n<\/ul>\n<h1><a name=\"_Toc501374136\"><\/a>\u00a7 7. Lieferbedingungen<\/h1>\n<ul class=\"justify-block\">\n<li><strong>7.01 <\/strong>Der Auftragnehmer erf\u00fcllt seine Lieferungsverpflichtungen gleich welcher Art grunds\u00e4tzlich in seinen Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen. Wird die Ware an den Bestimmungsort des Auftraggebers geliefert, tr\u00e4gt er die Kosten und Gefahr des Transportes. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass der Vertragsgegenstand ab Werk des Herstellers oder des Gro\u00dfh\u00e4ndlers zum Auftraggeber transportiert wird. In diesem Fall geht die Gefahr mit der Verladung auf den Auftraggeber \u00fcber. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer den Versand durch sein Personal und seine Fahrzeuge durchf\u00fchrt. Dem Auftragnehmer steht es frei, auf Kosten des Auftraggebers eine entsprechende Transportrisikoversicherung abzuschlie\u00dfen.<\/li>\n<li><strong>7.02 <\/strong>Verz\u00f6gert sich der Versand durch Umst\u00e4nde, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber \u00fcber. Mit der Mitteilung \u00fcber die erfolgte Absonderung und Einlagerung, die auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers erfolgt, ist die Lieferpflicht des Auftragnehmers erf\u00fcllt.<\/li>\n<li><strong>7.03 <\/strong>Werden dem Auftraggeber Waren zur Ansicht, Erprobung, aushilfsweise zur Miete oder sonst wie unentgeltlich \u00fcberlassen, tr\u00e4gt der Auftraggeber die Gefahr und hat die Objekte zu versichern. Der Auftragnehmer kann den Nachweis des Abschlusses einer solchen Versicherung verlangen.<\/li>\n<\/ul>\n<h1><a name=\"_Toc501374137\"><\/a>\u00a7 8. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/h1>\n<ul class=\"justify-block\">\n<li><strong>8.01 <\/strong>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferungen und Leistungen beider Vertragsparteien ist 58540 Meinerzhagen.<\/li>\n<li><strong>8.02 <\/strong>F\u00fcr alle Streitigkeiten auch aus Anlass der Wirksamkeit der Begr\u00fcndung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand 58540 Meinerzhagen. Dies gilt auch f\u00fcr Wechsel- und Scheckklagen sowie das gerichtliche Mahnverfahren nach den \u00a7\u00a7 688 ff ZPO.<\/li>\n<\/ul>\n<h1><a name=\"_Toc501374138\"><\/a>\u00a7 9. Vertragsstrafe<\/h1>\n<ul class=\"justify-block\">\n<li>Vertragsstrafen versprechen ist nur wirksam, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart worden ist.<\/li>\n<\/ul>\n<h1><a name=\"_Toc501374139\"><\/a>\u00a7 10. Schluss Bestimmungen<\/h1>\n<ul class=\"justify-block\">\n<li><strong>10.01<\/strong> Vom Auftragnehmer gelieferte Fertigungshilfsmittel (Zeichnungen, Modelle, Ausarbeitungen etc.) bleiben sein Eigentum und d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Bei Scheitern der Vertragsverhandlungen sind sie dem Auftragnehmer zur\u00fcckzugeben.<\/li>\n<li><strong>10.02<\/strong> Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer daf\u00fcr, dass bestellte Drucksachen nicht mit Rechten Dritter behaftet sind. Ist dies der Fall, stellt der Auftraggeber und Auftragnehmer von allen Verpflichtungen Dritten gegen\u00fcber frei.<\/li>\n<li><strong>10.03<\/strong> Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bedingungen oder Vertrages nicht. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, in einem solchen Falle die notleidende Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die im Sinn und Zweck des abgeschlossenen Vertrages und der notleidenden Bestimmung am ehesten entspricht. Das gleiche gilt, falls in diesen Bedingungen ein regelungsbed\u00fcrftiger Tatbestand versehentlich nicht oder unvollst\u00e4ndig geregelt worden ist.<\/li>\n<li><strong>10.04<\/strong> Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt worden sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Schulz GmbH (Stand: 12\/2005)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Schulz GmbH (Stand 12\/2005) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bedingungen. 2 2. Preise und Verg\u00fctungen. 3 3. Termine. 4 4. Gew\u00e4hrleistung und Haftung. 5 5. Eigentumsvorbehalt 8 6. Zahlungen. 9 7. Lieferbedingungen. 10 8. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand. 11 9. Vertragsstrafe. 11 10. Schluss Bestimmungen. 11 \u00a7 1. Allgemeine Bedingungen 01 Die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen [&hellip;]","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-59","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.3 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGBs - Schulz GmbH - Hygiene Service &amp; Technik<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Der f\u00fchrenden Hersteller von Desinfektionsmittel - Dosierger\u00e4ten \u25ba 50 Jahre Fachkompetenz in der Beratung, Reinigung, Desinfektion, \u00dcberpr\u00fcfung und Messung ein.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/schulz-hygiene.de\/?page_id=59\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGBs - Schulz GmbH - Hygiene Service &amp; 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